chevron_left
chevron_right
Unternehmen

Avenir Suisse warnt vor Stilllegung der Wirtschaft

Die Denkfabrik Avenir Suisse warnt wegen der Corona-Krise vor monatlichen Wertschöpfungsverlusten der Schweizer Wirtschaft von 29 Milliarden Franken.
Bild: Robert Altermatt

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wird eine weitgehende Stilllegung der Wirtschaft diskutiert. Diese wäre mit monatlichen Wertschöpfungsverlusten von 29 Milliarden Franken verbunden, warnt Avenir Suisse. Die Denkfabrik empfiehlt, die Verhältnismässigkeit zu wahren.

Auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gibt es unverzichtbare wirtschaftliche Aktivitäten wie die Lebensmittelversorgung, die Logistik und das Gesundheitswesen. Diese funktionierten aber «nicht autark, sondern weil diverse Branchen weiterhin ihren Betrieb aufrechterhalten», schreibt Avenir Suisse in einer Mitteilung zur jüngsten Studie der Denkfabrik. In ihr haben Direktor Peter Grünenfelder und die Forscher der Denkfabrik, Jürg Müller, Fabian Schnell und Pascal Lago die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer umfassenden Stilllegung der Wirtschaft untersucht.

Der Analyse der Autoren zufolge wäre ein solcher «Shutdown» mit Einbussen «bei der Wertschöpfung von fast 29 Milliarden Franken pro Monat» gerechnet werden, heisst es in der Studie. «Auf ein Jahr hochgerechnet entspräche dies einer Reduktion um mehr als die Hälfte aller in der Schweiz produzierten Waren und Dienstleistungen.» Zudem müssten die Behörden «unzählige Detailabklärungen vornehmen müssen», da beispielsweise Kartons in vielen Bereichen nicht überlebenswichtig seien, aber auch für die sichere Verpackung von Kanülen gebraucht würden.

Statt der radikalen Stilllegung der Wirtschaft fordert die Denkfabrik daher, «vertieft zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden können, um die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit unter erschwerten Bedingungen und unter Einhaltung der aufgrund der Pandemie angezeigten Hygienemassnahmen zu ermöglichen». Als Beispiele werden in der Studie die temporäre Aufhebung von Nachtarbeits- und einigen Ruhezeitbestimmungen genannt. Generell sollte sich die Politik an Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung orientieren, schreiben die Autoren. Dort wird die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns eingefordert.