Gemäss Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist die Regierung des Kantons Graubünden für die Wahl des siebenköpfigen Bankrats zuständig. Am 31. März 2020 enden die Amtsperioden der Bankräte Martin Gredig und Fulvio A. Bottoni. Beide Bankräte sind seit 2016 im Bankrat. Es gilt eine gesetzliche Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren. Die Bündner Regierung hat Martin Gredig und Fulvio A. Bottoni als Bankräte der Graubündner Kantonalbank für die Amtsperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2024 wiedergewählt.
Martin Gredig ist 54-jährig und wohnt in Tamins. Seine Wiederwahl erfolge aufgrund seiner langjährigen und ausgewiesenen Erfahrung als Finanzfachmann in verschiedenen Branchen, so die GKB. Die Bestätigung des 51-jährigen Fulvio A. Bottoni aus Zizers erfolge aufgrund seinen profunden Kenntnissen in der Bankwirtschaft und im Risikomanagement, die er bei seinen bisherigen Tätigkeiten in der Privatwirtschaft oder als Professor für Rechnungswesen und Controlling erwarb.
Die Wahlen in den Bankrat erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma und des Anforderungsprofils der Regierung für den Bankrat.
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