Industrieprodukte können seit dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Nach rund zehn Jahren Vorbereitungsarbeiten ist damit die 2021 vom Parlament beschlossene Anpassung des Zolltarifgesetzes in Kraft getreten. «Mit dem Abbau von Zollhürden setzt die Schweiz als kleine, hochintegrierte Volkswirtschaft im aktuell zunehmend protektionistischen globalen Handelsumfeld ein klares Zeichen für den Erhalt und Ausbau hindernisfreier Handelsströme», heisst es dazu in einer Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
Die Aufhebung der Industriezölle soll den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz stärken, indem sie Unternehmen finanziell entlastet. Sie erleichtere die Beschaffung wettbewerbsfähiger Vorleistungen, womit die Diversifikation gefördert und die Produktivität der Schweizer Unternehmen im In- und Ausland erhöht werde. Laut Seco ist davon auszugehen, dass „bei funktionierendem Wettbewerb“ auch Verbraucherinnen und Verbraucher von Kosteneinsparungen und fallenden Preisen profitieren.
Gestützt auf die Handelszahlen von 2016 errechnete die Prüfkommission einen Gesamtwohlfahrtsgewinn von rund 860 Millionen Franken. Er setzte sich damals aus direkten Zolleinsparungen bei den Unternehmen von rund 490 Millionen Franken und Einsparungen durch administrative Entlastungen von etwa 100 Millionen Franken zusammen. Hinzu kommen indirekte Effekte wie Produktivitätssteigerungen von rund 270 Millionen. Dieser so genannte «Gesamtwohlfahrtsgewinn» dürfte nach Angaben des Seco heute deutlich höher liegen. Denn bereits für 2022 wurden direkte Zolleinsparungen von 600 Millionen Franken errechnet.